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Infos über Parteien und Bundestag.

HauptInfo Seite:
www.bundestag.de/index.jsp

Parteien

Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Volksvertretung auf Bundes- oder Landesebene mitwirken wollen.

Ihre Gründung ist laut Grundgesetz frei, doch muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Aufgaben, Organisation und Finanzierung von Parteien sowie das Verbot verfassungswidriger Parteien regelt das Parteiengesetz.

Im politischen System der Bundesrepublik nehmen die Parteien eine starke Stellung ein. Man spricht deshalb auch von einer „Parteiendemokratie“.



SPD:
www.spd.de/


Die Linken:
www.linksfraktion.de/


FDP:
www.fdp.de/

Grünen:
www.gruene.de/startseite.html

CDU/CSU:
www.csu.de/partei/index.htm

Zusammensetzung des Bundestages

Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Zur Berechnung der Sitzverteilung wurde bei der Bundestagswahl 2009 erstmals die vom französischen Mathematiker André Sainte-Laguë und dem deutschen Physiker Hans Schepers entwickelte Methode angewendet, wonach die jeweiligen Zweitstimmenzahlen der einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt werden. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig gerundet. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren löste das zuvor praktizierte Hare/Niemeyer-Modell ab, das der englische Richter Thomas Hare und der deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickelt hatten.

Sitzverteilung des 17. Deutschen Bundestages, Stand: Juni 2011

Sitzverteilung des 17. Deutschen Bundestages © DBT

 

 Arbeit des Bundestages

Alle maßgeblichen Entscheidungen der Bundespolitik fallen im Bundestag oder werden vom Bundestag wesentlich mitbestimmt. Die wichtigen Aufgaben des Bundestages sind die Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung, die Überarbeitung und Verabschiedung des Bundeshaushaltes und der Regierungskontrolle.

Funktion und Aufgabe

Reichstagsgebäude

Eine der wichtigsten Funktionen des Bundestages: die Gesetzgebung © DBT/Simone M. Neumann

Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden.

Die wichtigsten  Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.

Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.

Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

Prinzip der Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.

Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.


 

 


 

 
 

 

 
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